CK - Autoglas
Caria Roberto / Kolinger Klaus GbR
Wilhelm-Hale-Straße 53e
80639 München
Tel.: 089-13 999 390
Fax.: 089-13 999 392
info@ck - autoglas .de
USt. Ident. Nr.: 144/605/29502
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CK - Autoglas
1. Geltung und Vertragsschluss
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags
oder Annahme bzw. Abholung der Lieferung oder Leistung anerkennt. Die
Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir Ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch CK / Autoglas zustande.
1.3 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Produkte
und Leistungen bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen
dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit
der schriftlichen Bestätigung durch CK - Autoglas. Angaben über Eigenschaften
und Leistungsmerkmale unserer Produkte dienen der Illustration und sind
nicht verbindlich.
2. Lieferungen
2.1 Liefer- oder Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn
CK - Autoglas diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Liefer- und Leistungsterminbestätigung
erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger Warenankunft.
2.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen
oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen
Lieferung oder Leistung, soweit sie nicht von CK - Autoglas zu vertreten
sind. Liefer- oder Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
Falls die Störung länger als drei Monate dauert, können beide Parteien
vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen
insoweit nicht.
2.3 Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichenlassen
einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anderes
ergibt.
2.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen verstehen
sich die Preise in EUR inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Zahlungen sind bei Annahme bzw. Abholung der Lieferung oder Leistung
ohne Abzug zu leisten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch CK- Autoglas.
3.3 Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen.
3.4 Bei Zahlung durch Überweisung oder Scheck gilt der Wertstellungstag
als Stichtag des Eingangs. Schecks werden von uns nur nach besonderer
Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungsspesen
angenommen.
3.5 Befindet sich der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, auf den rückständigen
Betrag Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens
bleibt unberührt.
3.6 Alle Forderungen von CK - Autoglas werden sofort zur Zahlung fällig,
wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten
werden oder uns nach Vertragschluß eine wesentliche Verschlechterung in
den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind dann auch
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung
in bar oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht
erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.7 Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht Gegenforderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen
4.1 CK - Autoglas behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten
Produkten bis zur Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche
- einschliesslich Saldoforderungen - vor. Vorher darf der Kunde die Vorbehaltsprodukte
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden
Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns schon jetzt die daraus resultierenden
Forderungen in Höhe unserer offenen Forderung sowie die Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt abtritt. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
4.2 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsprodukte überträgt
der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsprodukte das Eigentum
zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns.
Wir nehmen diese Übertragung schon jetzt an.
4.3 Soweit der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten die
offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen
Sicherheiten freigeben. Von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsprodukte
hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen nicht
nach, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsprodukte herauszuverlangen oder
durch freien Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die damit verbundenen Kosten
trägt der Kunde.
5. Eigentumsvorbehalt bei Reparaturleistungen Der Kunde überträgt CK -
Autoglas schon jetzt das Miteigentum an seinem in Reparatur gegebenen
Kraftfahrzeug zu einem Bruchteil, der dem Verhältnis des Werts unserer
Lieferung oder Leistung zu dem Wert seines Kraftfahrzeuges entspricht.
Wir nehmen diese Übertragung schon jetzt an. Der Kunde verwahrt unser
Miteigentum unentgeltlich.
6. Gewährleistung
6.1 CK - Autoglas gewährleistet, daß die Lieferungen und Leistungen
keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich
mindern.
6.2 Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen wegen ihrer besonderen
Eigenart (vor allem Glas und die damit verbundene Gefahr nachträglicher
Beschädigungen) bei Erhalt zu prüfen. Offenkundige Mängel sind unverzüglich
nach Entdeckung an CK - Autoglas mitzuteilen. Der Kunde wird uns in jedem
Falle ausreichende Informationen geben, damit wir Art und Umfang des Mangels
untersuchen können.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Lieferung oder
nach Annahme bzw. Abholung der Leistung.
6.4 Nach erfolgter Mängelrüge steht es CK - Autoglas frei, dem Kunden
innerhalb einer angemessenen Frist entweder kostenfrei Ersatz zu liefern
oder die Mängel zu beseitigen
6.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen
Bedingungen anderes bestimmt ist.
7. Haftung
7.1 CK - Autoglas haftet für Schäden des Kunden nur insoweit, als uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haften
wir auch für Schäden, welche unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben. Soweit
eine Haftung gemäß vorstehendem Satz vorliegt, haften wir dem Umfang nach
nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.
7.2 Diese Haftungsbegrenzung umfaßt sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, und darüber hinaus auch alle vor- und
außervertraglichen Ansprüche. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind
jedoch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden
gesetzlichen Haftungsvorschriften oder Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften, soweit die Zusicherung der Eigenschaft dazu bestimmt war,
den Kunden gerade gegen den eingetretenen Schaden zu schützen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr
oder -minderung zu treffen.
8. Schlußbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile
davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch
diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung
in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des
UN-Kaufrechts (CISG).
8.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bestimmungen ist
München, sofern der Vertrag mit einem Vollkaufmann,einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
abgeschlossen wurde. Das gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluß ihren
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung
verlegt. CK - Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden an den für ihn
geltenden gesetzlichen Gerichtsständen zu verklagen.
9. Garantie
9.1 Zusätzlich zu den in Ziffer 1. beschriebenen Gewährleistungen gewährt
CK - Autoglas auf die Montage von Fahrzeugverglasung eine Garantie von
10 Jahren.
9.2 Auf Steinschlagreparaturen gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren.
Im Falle einer Scheibenreparatur besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur
sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur die Schadenstellen spontan
weiter reißt. Sollte infolge dessen ein Austausch der Scheibe erforderlich
sein, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden.
9.3 Für Schäden, die nach erfolgter Reparatur oder nach erfolgtem Scheibenersatz
durch äußere Einflüsse(z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer o.
Hagel) verursacht, gelten die Garantien nach diesen Bedingungen nicht.
9.4 Diese Garantie gilt nur bei Vorlage der CK - Autoglas Rechnung über
Einbau, Austausch oder Reparatur des betreffenden Produktes.
9.5 Auf die Arbeit von Sonnenschutzfolie gewähren wir eine Garantie von
4 Jahren.
CK - Autoglas, Mai 2007; Änderungen vorbehalten